Unterstützungsangebote

Trainingswohnen für Junge Menschen gem. § 34 i.V.m. 41 SGB VIII

Das Trainingswohnen stellt eine besondere Form der Hilfe zur Erziehung dar, die eng an die Ziele der jeweiligen Unterstützung und die Möglichkeiten der Heranwachsenden und jungen Volljährigen gebunden ist. Es erfordert ein hohes Maß an Flexibilität und „offenen Räumen“, die für eine lebensweltorientierte Arbeit notwendig sind. Dabei werden stets die individuellen Bedingungen der Heranwachsenden und jungen Volljährigen sowie deren bestehende Lebenswelten berücksichtigt. Die Zustimmung der Heranwachsenden und jungen Volljährigen ist für diese Art der Hilfe unerlässlich, auch wenn in der praktischen Arbeit oft die Mitwirkung und Freiwilligkeit neu aktiviert werden müssen. Eine erfolgreiche Zusammenarbeit kann nur durch eine ganzheitliche Betrachtungsweise der Heranwachsenden und jungen Volljährigen erreicht werden. Die Beratungs- und Hilfebedarfe sowie die daraus resultierenden Leistungen werden in Abstimmung mit den Heranwachsenden und jungen Volljährigen und allen Beteiligten festgelegt und mithilfe trägerinterner Arbeitskonzepte umgesetzt. Zudem ist eine transparente Arbeitsweise aller beteiligten Fachkräfte sowie eine kontinuierliche Überprüfung des tatsächlichen Bedarfs und Auftrags von großer Bedeutung. Hierbei kommen verschiedene Arbeitsinstrumente zum Einsatz, die im Vorfeld in Zusammenarbeit mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe festgelegt wurden.

An wen richtet sich dieses Angebot?

Diese Form der Hilfe richtet sich an Heranwachsende ab frühestens 16 Jahren sowie an junge Volljährige, die das 18. Lebensjahr vollendet, aber noch nicht das 27. Lebensjahr erreicht haben. Sie benötigen aufgrund ihrer individuellen Lebenssituation Unterstützung in der Persönlichkeitsentwicklung und in der eigenverantwortlichen Lebensführung. Darüber hinaus werden in dieser besonderen Hilfeform junge Menschen unterstützt und begleitet, die mit Entwicklungsproblemen oder Störungen im Sozial-, Arbeits-, Lern- und Leistungsverhalten konfrontiert sind. Auch jene, die Probleme im Familiensystem haben oder ohne familiäre Unterstützung auskommen müssen, finden hier Hilfe. Zusätzlich erhalten junge Menschen mit Migrationshintergrund, Sprachbarrieren oder unsicherem Aufenthaltsstatus Unterstützung, um alltagspraktische Fähigkeiten zu entwickeln. Sie werden auch bei der sozialen Integration in das gesellschaftliche Umfeld und im Umgang mit Institutionen und Behörden begleitet. Ebenso richtet sich die Hilfe an junge Menschen, die nach einem Aufenthalt in der stationären Jugendhilfe Schwierigkeiten haben, selbstständig zu leben oder durch komorbide Störungen bzw. seelische Einschränkungen beeinträchtigt sind, sofern das Trainingswohnen als geeignete Hilfeform betrachtet wird.

Konkrete Ziele können beispielsweise sein:

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Vermeidung von Obdachlosigkeit sowie Beschaffung und Erhaltung eines eigenen Wohnraumes.

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Stärkung von Kompetenzen für eine selbstständige Lebensführung, einschließlich Unterstützung bei einem strukturierten Tagesablauf.

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Verbesserung der sozialen und psychischen Handlungskonzepte sowie Förderung von Beziehungsfähigkeit, sozialen Kompetenzen, Kommunikation und Selbstreflexion.

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Unterstützung bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive und der Suche nach geeigneten schulischen/beruflichen Ausbildungen oder Arbeitsstellen.

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Aktivierung der Selbsthilfefähigkeit zur Entwicklung einer tragfähigen eigenen Lebensperspektive je nach Möglichkeiten durch den aufenthaltsrechtlichen Status.

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Unterstützung bei der Einteilung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel

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Unterstützung im Umgang mit Institutionen, einschließlich Hilfestellung und Beratung bei Problemen im Umgang mit Behörden.

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Unterstützung bei der emotionalen und räumlichen Ablösung von der Herkunftsfamilie sowie der Verselbstständigung, sowie Bewältigung von Entwicklungsproblemen unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes

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Unterstützung bei der Vermeidung von Straffälligkeit, einschließlich Begleitung in strafrechtlichen Angelegenheiten zur Bewältigung rechtlicher Herausforderungen.

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Bearbeitung von Konflikten aufgrund von Gewalterfahrungen und Drogenmissbrauch, sowie Erweiterung der Problemlösungsfähigkeit und Reaktivierung eigener Ressourcen.

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Förderung sinnvoller Freizeitaktivitäten

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Vorbereitung und Begleitung zu anderen möglichen Hilfe- und Unterstützungsformen.

Das Trainingswohnen ist nicht geeignet für Heranwachsende und junge Volljährige mit einer schweren mehrfachen Behinderung, die einer Betreuung in einer spezialisierten Einrichtung der Behindertenhilfe bedürfen. Ebenso ist es nicht geeignet für Heranwachsende und junge Volljährige mit akuter und massiver Alkohol- und Drogenabhängigkeit sowie für akut suizidgefährdete Personen.