Unterstützungsangebote
Hilfe für Junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII
Unter den Hilfen für junge Volljährige versteht man Unterstützungsangebote für junge Erwachsene nach § 41 SGB VIII. Art und Umfang der Hilfe werden nach dem Antrag des jungen Volljährigen bereitgestellt und mit ihm gemeinsam im Rahmen des Hilfeplanverfahrens abgesprochen. Im Gegensatz zu Minderjährigen zielt die Unterstützung für junge Volljährige nicht darauf ab, Erziehungsdefizite auszugleichen. Vielmehr soll die Entwicklung der Persönlichkeit gefördert und eine eigenverantwortliche Lebensweise ermöglicht werden. Die verfügbaren Hilfsangebote sind grundsätzlich die gleichen wie die, die auch für Minderjährige und deren Familien bereitstehen.Ziel ist es, die Eigeninitiative der Familien zu aktivieren und sie auf dem Weg zu einer selbstständigen Problembewältigung zu begleiten. Im Verlauf des Hilfeprozesses wird die Eigenwahrnehmung im Umgang mit Krisen und Konflikten verbessert, was den Selbstwert der Familien stärkt. Nach Abschluss der Hilfe sollen die Familien weitgehend unabhängig vom Hilfesystem agieren können.
An wen richtet sich dieses Angebot?
Die Hilfe ist für junge Volljährige ausgelegt, die das 18. Lebensjahr vollendet, aber noch nicht das 27. Lebensjahr erreicht haben und aufgrund ihrer individuellen Lebenssituation Unterstützung in der Persönlichkeitsentwicklung sowie für eine eigenverantwortliche Lebensführung benötigen. Trotz des Erreichens der Volljährigkeit und dem Eintritt ins Erwachsenenleben bestehen bei den betroffenen Personen oftmals weiterhin Schwierigkeiten in der Selbstständigkeit und Persönlichkeitsentwicklung.
Die Hilfen für junge Volljährige richten sich zudem an junge Volljährige mit Migrationshintergrund, die oft mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sind, wie etwa der Integration in die Gesellschaft, dem Erlernen der Sprache sowie der Bewältigung von Aufenthaltsfragen; im Vergleich zu regulären Hilfsangeboten wird hier zusätzlich Wert auf interkulturelle Sensibilität gelegt, um die spezifischen Bedürfnisse dieser jungen Menschen zu adressieren und ihnen eine erfolgreiche Teilhabe am sozialen und beruflichen Leben zu ermöglichen.
Die Besonderheit dieser Hilfeform liegt in ihrer Freiwilligkeit, weshalb es entscheidend ist, dass der junge Mensch aktiv äußert, dass er Unterstützung wünscht; zudem spielt die Mitarbeit der jungen Erwachsenen eine besonders wichtige Rolle für den Erfolg der Hilfe.
Konkrete Ziele können beispielsweise sein:
