Unterstützungsangebote

Hilfe für Junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII

Unter den Hilfen für junge Volljährige versteht man Unterstützungsangebote für junge Erwachsene nach § 41 SGB VIII. Art und Umfang der Hilfe werden nach dem Antrag des jungen Volljährigen bereitgestellt und mit ihm gemeinsam im Rahmen des Hilfeplanverfahrens abgesprochen. Im Gegensatz zu Minderjährigen zielt die Unterstützung für junge Volljährige nicht darauf ab, Erziehungsdefizite auszugleichen. Vielmehr soll die Entwicklung der Persönlichkeit gefördert und eine eigenverantwortliche Lebensweise ermöglicht werden. Die verfügbaren Hilfsangebote sind grundsätzlich die gleichen wie die, die auch für Minderjährige und deren Familien bereitstehen.Ziel ist es, die Eigeninitiative der Familien zu aktivieren und sie auf dem Weg zu einer selbstständigen Problembewältigung zu begleiten. Im Verlauf des Hilfeprozesses wird die Eigenwahrnehmung im Umgang mit Krisen und Konflikten verbessert, was den Selbstwert der Familien stärkt. Nach Abschluss der Hilfe sollen die Familien weitgehend unabhängig vom Hilfesystem agieren können.

An wen richtet sich dieses Angebot?

Die Hilfe ist für junge Volljährige ausgelegt, die das 18. Lebensjahr vollendet, aber noch nicht das 27. Lebensjahr erreicht haben und aufgrund ihrer individuellen Lebenssituation Unterstützung in der Persönlichkeitsentwicklung sowie für eine eigenverantwortliche Lebensführung benötigen. Trotz des Erreichens der Volljährigkeit und dem Eintritt ins Erwachsenenleben bestehen bei den betroffenen Personen oftmals weiterhin Schwierigkeiten in der Selbstständigkeit und Persönlichkeitsentwicklung.

Die Hilfen für junge Volljährige richten sich zudem an junge Volljährige mit Migrationshintergrund, die oft mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sind, wie etwa der Integration in die Gesellschaft, dem Erlernen der Sprache sowie der Bewältigung von Aufenthaltsfragen; im Vergleich zu regulären Hilfsangeboten wird hier zusätzlich Wert auf interkulturelle Sensibilität gelegt, um die spezifischen Bedürfnisse dieser jungen Menschen zu adressieren und ihnen eine erfolgreiche Teilhabe am sozialen und beruflichen Leben zu ermöglichen.

Die Besonderheit dieser Hilfeform liegt in ihrer Freiwilligkeit, weshalb es entscheidend ist, dass der junge Mensch aktiv äußert, dass er Unterstützung wünscht; zudem spielt die Mitarbeit der jungen Erwachsenen eine besonders wichtige Rolle für den Erfolg der Hilfe.

Konkrete Ziele können beispielsweise sein:

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Beschaffung und Erhaltung eigenen Wohnraumes

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Stärkung von Kompetenzen für eine selbstständige Lebensführung

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Verbesserung der sozialen und psychischen Handlungskonzepte

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Unterstützung bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive sowie Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten schulischen/beruflichen Ausbildung oder Arbeitsstelle

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Unterstützung bei der Einteilung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sowie Unterstützung im Umgang mit Institutionen

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Bearbeitung von Konflikten aufgrund von Gewalterfahrungen und Drogenmissbrauch

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Förderung von sinnvollen Freizeitaktivitäten

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Strukturierungshilfen bei der Alltagsbewältigung

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Unterstützung bei der Suche nach einer eigenen Lebensperspektive, wobei die Herkunft und Kultur des jeweiligen jungen Volljährigen berücksichtigt und einbezogen werden; zudem wird darauf geachtet, dass die Hilfestellungen im Einklang mit den hier geltenden Regeln und Normen stehen, um eine erfolgreiche Integration und persönliche Entwicklung zu fördern.

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Unterstützung bei der emotionellen und räumlichen Ablösung von der Herkunftsfamilie und der Verselbstständigung

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Unterstützung bei der Vermeidung von Straffälligkeit, einschließlich der Begleitung junger Volljähriger in allen Angelegenheiten, die mit strafrechtlichen Belangen in Verbindung stehen, um ihnen zu helfen, rechtliche Herausforderungen zu bewältigen und einen positiven Lebensweg einzuschlagen

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Vorbereitung und Begleitung zu anderen möglichen Hilfe- und Unterstützungsformen